Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Allgemeines

1. Die folgenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma E.M.S. Sun Control GmbH

- folgend nur Auftragnehmer genannt –

und dem Auftraggeber. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegende Fassung.

2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche oder gewerbliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtspflegende Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3. Die Bedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber seine eigenen, von diesen Bedingungen abweichenden AGB mitgeteilt oder diese auf Schriftstücken überreicht hat. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers oder der für ihn handelnden Personen werden diese nicht Vertragsinhalt.

4. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

5. Die für die Vertragsabwicklung notwendigen personenbezogenen Kundendaten sowie die notwendigen Projektdaten werden in unserer EDV-Anlage gespeichert und verwaltet. Die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz wie auch die besonderen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung werden von uns beachtet. Wir verweisen auf die gesondert aufzurufenden Hinweise in unserer Datenschutzbestimmungen/-erklärung.

II Identität des Anbieters/ladungsfähige Anschrift

E.M.S. Sun Control GmbH
Thyssenstr. 17, 49744 Geeste

Telefon: +49 (0) 59 37 / 97 19 9-0
Telefax: +49 (0) 59 37 / 97 19 9-22 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Geschäftsführer: Siegfried Grosser, Günther Herbers

Ust-IdNr.: DE264276580
Registergericht: Amtsgericht Osnabrück
Registernummer: HRB-Nr.:202965

III Angebot, Auftrag und Unterlagen

1. Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend. Soweit ein schriftliches Angebot oder ein Angebot in elektronischer Form des Auftragnehmers vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, ist das Angebot für die Zeit von 14 Kalendertagen nach Zugang beim Auftraggeber bindend.

2. An den Auftragnehmer erteilte Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch diesen rechtsverbindlich. Dasselbe gilt für Auftragsänderungen und -ergänzungen. Die durch den Auftragnehmer unterzeichnete Auftragsbestätigung muss innerhalb von 10 Tagen nach Erstellung (gedrucktes Datum auf der Auftragsbestätigung), durch den Auftraggeber unterschrieben an den Auftragnehmer zurückgesandt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Auftragsbestätigung bei dem Auftragnehmer. Nach der Frist von 10 Tagen verliert die Willenserklärung des Auftragnehmers seine Gültigkeit. Handschriftliche Änderungen auf der Auftragsbestätigung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers haben nur Gültigkeit, wenn sie an den geänderten Stellen durch den Auftragnehmer gegengezeichnet wurden.

3. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen des Auftragnehmers dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben. Evtl. erstellte Vervielfältigungen sind in diesem Fall zu vernichten.

4. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber auszuhändigen.

IV Preise

1. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) sowie zzgl. Verpackungs- und Versandkosten. Die Preisberechnung und Zahlung erfolgt in Euro.

Mehrkosten durch Zahlung in Fremdwährungen trägt der Auftraggeber.

2. Treten bei Aufträgen mit einer vorgesehenen Lieferfrist von mehr als 4 Monaten nach Auftragsbestätigung und vor Lieferung erhebliche Erhöhungen der Beschaffungskosten ein oder werden die vom Hersteller empfohlenen Preise erheblich erhöht, ist der Auftragnehmer zur entsprechenden Preisanpassung, der Auftraggeber dagegen zum Rücktritt berechtigt. Als erheblich gelten Erhöhungen von mindestens 5% bezogen auf den Nettopreis.

3. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Verträgen mit einer vorgesehenen Lieferfrist bis zu 4 Monaten die Preise entsprechend Nr. 2 anzupassen für den Fall, dass die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, erst nach Ablauf der 4-Monatsfrist erfolgen kann.

4. Festpreise müssen schriftlich und ausdrücklich als solche vereinbart werden. Diese gelten ohne ausdrückliche Vereinbarung jedoch nicht für Nachbestellungen und bei nachträglicher Änderung von Liefermengen und -fristen durch den Auftraggeber.

V Lieferung

1. Genannte Liefer- und Installationsfristen und -termine gelten ausschließlich als annähernd, sofern sie nicht schriftlich und ausdrücklich als Fixtermin bestätigt sind.

2. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig, sofern sie für den Auftraggeber nicht unzumutbar sind.

3. Sollte der Auftragnehmer Lieferfristen aus Gründen, die nicht von diesem zu vertreten sind (z.B. Nichtverfügbarkeit der Ware infolge Nichtbelieferung durch den Hersteller/Zulieferer), nicht einhalten können, wird der Auftraggeber hierüber unverzüglich informiert unter Benennung eines voraussichtlichen neuen Liefertermins. Sofern die Leistung dann weiterhin nicht verfügbar sein sollte, ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben im Übrigen unberührt.

4. Bei elektronischen und elektromechanischen Kleinbauteilen ist der Auftragnehmer berechtigt, packungseinheitsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 10% gegenüber der bestellten Menge zu liefern und zu berechnen.

5. Bei der ausschließlichen Lieferung der Ware obliegt die Prüfung der Produkte auf Eignung für den vorgesehenen Zweck alleine der Verantwortung des Auftraggebers.

VI Gefahrübergang

1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Versendungsverkauf mit der Übergabe auf den Verbraucher über.

2. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber mit der Annahme in Verzug ist. Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Auftraggeber über.

VII Zahlungsbedingungen

Sofern vertraglich nichts Besonderes und/oder Abweichendes vereinbart wird gilt:

1. Rechnungsbeträge sind grundsätzlich binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Erfolgt diese nicht kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug.

Für den Verbraucher gilt ein Verzugszinssatz in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz (§§ 288 Abs. I, 247 BGB).

Für den Unternehmer gilt ein Verzugszinssatz in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz (§§ 288 Abs. II, 247 BGB).

2. Verweigert der Auftraggeber zum vereinbarten Liefertermin grundlos die Annahme bzw. Abholung der Ware bzw. verzögert er diese aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, ist die Ware zur Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber die Mitteilung erhalten hat, dass diese zur Lieferung bzw. Abholung bereit steht.

Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3. Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch den Auftragnehmer anerkannt wurden. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

VIII Gewährleistung

1. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Bei Unternehmern leistet der Auftragnehmer für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) sowie Schadenersatz verlangen. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Auftraggeber Schadenersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gem. Ziffer IX der AGB.

IX Haftungsbeschränkung

1. Alle sonstigen Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, insbesondere solche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss oder wegen der Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn sie auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

2. Die vorstehende Beschränkung gilt nicht für voraussehbare Schäden auf Grund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haftet der Auftragnehmer jedoch nur soweit der Schaden vorhersehbar war. Für nicht vorhersehbare Exessrisiken haftet der Auftragnehmer nicht.

3. Die vorstehende Einschränkung gilt auch dann ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. 

X Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verbrauchern behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 25 % übersteigt, ist der Auftraggeber zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Auftragnehmers verpflichtet.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Er hat den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu unterrichten von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftwechsel hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen; der Auftraggeber ist dann zur Herausgabe verpflichtet. Daneben ist der Auftragnehmer berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer X Nr. 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn diesem ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den entstehenden Ausfall.

4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Auftragnehmer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Vereinbarung weiter verkauft worden ist. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Auftragnehmer behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall kann der Auftragnehmer verlangen, dass der Auftraggeber die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für den Auftragnehmer. Erfolgt die Verarbeitung der Ware, so erwirbt der Auftragnehmer an den neuen Sachen Miteigentum im Verhältnis zum Wert der seitens des Auftragnehmers gelieferten Waren im Zeitpunkt der Be- und Verarbeitung der Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, dem Auftraggeber nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird. 

XI Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

1. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand der Bearbeitung: 14.11.2018

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